Die Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) schreibt außerhalb der aseptischen Bereiche eine raumlufttechnische Anlage für Pflege- und öffentlichen Bereich explizit vor, wenn:
KU-K30 Brandschutzklappen erfüllen in Kombination mit Drall- oder Deckenluftdurchlässen neben der brandschutztechnischen auch eine lüftungstechnische Funktion. Sie sind sowohl in Zuluft- als auch in Abluftanlagen einsetzbar.
Brandschutzklappe in Kombination mit Luftdurchlass für feuerwiderstandsfähige Unterdecken F30 (KU-K30). Feuerwiderstandsklasse K30-U nach DIN 4102
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