Fördergegenstand |
Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion, alternativ auch Einbau ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme |
Voraussetzung | Mobile Luftreinigungsgeräte nur für Schulen und Kitas, in denen regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften nicht oder nicht ausreichend möglich ist |
Fördervolumen | 2,5 Mio. € |
Förderanteil | Eigenbeteiligung durch Kommunen wünschenswert, jedoch aufgrund der finanziellen Situation bis zu 100% gefördert |
Förderberechtigte | Grundschulen und Kitas in kommunaler Trägerschaft |
Antragsfrist | 30.06.2022 |
Abrechnungsfrist |
31.07.2022 |
Weiteres | Innenminister Bouillon spricht sich für Fördersumme von 2.000€ je Gerät aus. Angeschaffte Geräte sollen auch an private Trägerschaften ausgeliehen werden können. |
Quellen | Medieninfo von saarländischem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport: Erwerb von Luftreinigungsgeräten: Innenministerium startet neues Unterstützungsprogramm |
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