Gaststätten-Betreiber, die mit gezielten Investitionen die Umsatzeinbrüche aus der Corona Pandemie abfedern möchten, können hierfür Zuschüsse der NBANK beantragen. Diese gelten für:
Förderfähig sind hierbei Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren.
Förderberechtigte |
Förderberechtigt sind Unternehmen des Gaststättengewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet wurden, dauerhaft am Markt tätig sind, und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen. |
Voraussetzung |
Voraussetzung für eine Förderung ist ein nachweisbarer Umsatzrückgang durch die COVID-19-Pandemie in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. |
Förderbeträge |
Bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben können bezuschusst werden. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderhöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro. |
Antragsfrist | Ihren Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms „niedrigschwellige Investitionsförderungen für das Gaststättengewerbe“ können Sie noch bis 31.03.2021 über das Kundenportal der NBANK stellen. |
Bewilligungsfrist | Ihre Anträge, die vor dem 31.03.2021 gestellt worden sind, können noch bis zum 31.10.2022 bewilligt werden. |
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