Rauchschutzklappen werden zur Verhinderung von Rauchübertragung in Lüftungszentralen von Zuluftanlagen, die mit Umluft oder nur mit Außenluft betrieben werden, und zur brandschutztechnischen Sanierung von Altanlagen eingesetzt. Die Einbaulage ist unabhängig von der Luftstromrichtung.
Der Antrieb der Rauchschutzklappen erfolgt über Federrücklaufmotoren.
Rauchschutzklappen sind nicht geeignet, die Funktion von Brandschutzklappen zu übernehmen.
Rauchschutzklappen dürfen nur in Verbindung mit Rauchauslöseeinrichtungen verwendet werden, deren Eignung für diesen Verwendungszweck durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen worden ist, z. B. TROX Rauchauslöseeinrichtungen der Serie RM-O-VS-D entsprechend Druckschrift Nr. 4/6.2/D/2.
| Downloads | Gruppe | Art | ID-Nr. | Typ / Größe |
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| JZ-RS | Rauchschutzklappen | Produktinformation | PI/4/17/D/5 | PDF / 209 KB |
| JZ-RS | Rauchschutzklappen | Betriebs- und Montageanleitung | M375DD2 – 02/2012 | PDF / 696 KB |
| JZ-RS | Rauchschutzklappen | Zulassung | Z-78.4-51 | PDF / 9.0 MB |
| JZ-RS | Rauchschutzklappen | Übereinstimmungszertifikat | ÜZ-BWU03-I 17.2.90 | PDF / 496 KB |